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EU Führerschein - Chance und Risiko

Immer wieder geistert es durch Medien: das Thema EU-Führerschein

Einige hundert Kunden

haben in diesem, wie auch in den vergangenen Jahren, Ihren neuen EU-Führerschein mit oder ohne MPU kompetent und sicher über uns erworben. Wir garantieren unseren Kunden ein höchstes Maß an Sicherheit und Legalität. Übrigens wir realisieren auch die Führerscheinumschreibung. Auf nachfolgenden Seiten informieren wir Sie umfassend sowohl über den Führerscheinerwerb in Tschechien, Ungarn und Polen, als auch über die Möglichkeiten der positiven MPU in Deutschland.

Das Thema EU-Führerschein,

immer wieder in Kreisen von Gerichten, Juristen und anderen beteiligten Organen bzw. Insititutionen unterschiedlich gehabdhabt und diskutiert, sorgt in der Öffentlichkeit nach wie vor für Unsicherheit. Erstaunlicher Weise widmete weder der Europäische Polizeikongress im Februar 2007 in Berlin noch der Deutsche Verkehrstag dem Thema EU-Führerschein ihre Aufmerksamkeit.

Doch der ADAC veröffentlicht

in seiner Ausgabe vom März 2007 einen Artikel, der dem Leser den Eindruck vermittelt, der Gebrauch des EU-Führerscheins, der nach dem 19. Januar 2007 erworben worden sei, sei in Deutschland definitiv nicht mehr legal anwendbar. Fakt ist, dass am 19. Dezember 2006 die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Brüssel beschlossen wurde. Und nur das ist Fakt. Alles weitere ergibt sich erst bei genauer Lektüre der amtlichen Version.

Diese Umstände

legen doch folgenden Eindruck nahe: da die Nutzung legal erworbener EU-Führerscheine in Deutschland nach wie vor rechtlich möglich ist, halten sich die offiziellen Stellen, die bei der Anerkennung und Umschreibung involviert sind, vornehm zurück. Vielmehr wird es Journalisten und themenorientierten Organen unter Ausnutzung der Pressefreiheit überlassen die Öffentlichkeit zu verunsichern, um die Anzahl der sogenannten Führerscheintouristen möglichst gering zu halten.

Sicherlich ist es sinnvoll,

einheitliche europäische Maßstäbe, Richtlinien und "Spielregeln" zu schaffen. Diese sorgen auch bei uns, EU-Bürgern, dann für eine gewisse Rechtssicherheit und Transparenz. Jedoch kann und darf Deutschlands relativ starke Position in der EU nicht bedeuten, dass Deutschland die EU ist und über die einzig seligmachenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften verfügt.

Zu denken könnte geben,

dass (bislang) nur in Deutschland und Österreich eine Untersuchung (MPU oder VPU) vorgesehen ist, wenn Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis verloren hat. Wie regeln andere Staaten dieses Problem? Oder gibt es nur in Deutschland und Österreich Verkehrssünder? Oder gab es in diesen beiden Ländern vielleicht ein paar schlaue Köpfe, die in der Einrichtung dieses Verwaltungsaktes eine Einnahmequelle erkannten und über nötiges Lobby in den politischen Kreisen verfügten? So konnten auf jeden Fall einige Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.

Einigkeit dürfte sicherlich über folgende Punkte bestehen:

ab dem Jahr 2013 schafft die Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie in nationales Recht weit mehr für Harmonisierung und Transparenz. Eine, nach Entziehung neu erteilte, Fahrerlaubnis bietet unabhängig von dem Staat, in dem sie erworben wurde, keine Garantie für zukünftig unauffälliges Verhalten im Straßenverkehr. Oftmals obsiegen wirtschaftliche Interessen über andere Wertmaßstäbe. SChwarze Shafe gibt es überall, bei den Verkehrsteilnehmern und auch bei den Anbietern von EU-Führerscheinen.

 

Als Fazit bleibt:

wer eine EU-Fahrerlaubnis erwerben will, sollte sich im Vorfeld umfassend und ausführlich informieren und sowohl negativen als auch positiven Aspekte sehen. Es gilt zu bedenken, dass Staaten wie Polen sich schon eher in ihrer Verwaltungspraxis dem deutschen Neuerteilungsverfahren annähern - in anderen Staaten wird dies sicherlich früher oder später folgen.

 

Insofern

handelt es sich um eine zeitlich befristete Regelungslücke - also zögern Sie nicht lange.

 

 

Handeln Sie solange die Möglichkeit dazu gegeben ist! 

 

 

 

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Telefon:

0049 (0) 521 5604320

Telefax:

0049 (0) 521 4179115

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